AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fulfillment-Service Schultz
unter Einbeziehung der
ALLGEMEINEN DEUTSCHEN SPEDITEURBEDINGUNGEN
 A D S p sowie der Logistik- AGB

Präampel
Fulfillment-Service Schultz orientiert sich mit ihren AGB an den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sowie an den Logistik AGB. Die allgemeinen Spediteurbedingungen werden zur Anwendung vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels empfohlen.
Insbesondere im Hinblick auf Zusatzleistungen im Rahmen der Logistik regeln die Logistik- AGB in erster Linie die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Pflichten der Vertragspartner bei der Vertragsabwicklung sowie die – betragsmäßig begrenzte – Haftung des Auftragnehmers bei Schlechterfüllung. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. hat diese 2017 herausgegeben und empfiehlt eine Verwendung im Geschäftsverkehr. Fulfillment-Service Schultz ist kein Speditionsunternehmen im Sinne der ADSp, welches selbständig Transporte durchführt. Es vermittelt stets im Auftrag des Auftraggebers günstige Transportleistungen.

1. Inhalt
Unseren Geschäften liegen neben diesen Vereinbarungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), sowie die Logistik- AGB, in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde und gelten als Bestandteil unserer AGB.

2. Warenein- und -ausgang; Reporting
2.1 Fulfillment-Service Schultz verpflichtet sich bei Wareneingang und -ausgang Reporte an den Auftraggeber zu senden. Der Warenverkehr ist dem Auftraggeber monatlich in Reporten zusammengefasst mitzuteilen.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Reporte mit dem Abverkauf / ihm bekannten Warenausgang abzugleichen. Widerspricht der Auftraggeber den Zahlen der Reporte nicht binnen einer Woche, so gelten die in den Reporten erfassten Ist-Bestände als Soll-Bestände. Ansprüche aus Fehlbeständen stehen dem Auftraggeber dann nicht mehr gegen Fulfillment-Service Schultz zu.
2.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Haftungen des Spediteurs/Auftragnehmers der ADSp und der Logistik-AGB. Insbesondere bleiben die Regelungen über das Qualifizierte Verschulden unberührt.

3. Zollamtliche Abwicklung; Kosten
3.1 Der Auftraggeber trägt neben den Kosten für die zollamtliche Abwicklung sämtliche Bußgelder und Einfuhrabgaben die in Verbindung mit dem Auftrag entstanden sind und deren Verschulden nicht bei Fulfillment-Service Schultz liegt. 3.2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.

4. Versicherung des Gutes
4.1 Fulfillment-Service Schultz besorgt die Versicherung des Gutes (z.B. Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn vor Übergabe der Güter damit explizit beauftragt. Grundsätzlich ist die Ware durch den Auftraggeber zu versichern und als Außenlager bei dem Versicherer des Auftraggebers anzumelden.
4.2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.

5. Haftungsversicherung von Ful fillment-Service Schultz
5.1 Fulfillment-Service Schultz ist nicht verpflichtet, bei einem Versicherer eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, da Fulfillment-Service Schultz kein Spediteur im Sinne der ADSp ist und Transporte ausschließlich vermittelt.
5.2 Die von der Fulfillment-Service Schultz vermittelten Speditionen, die zum Transport der Ware benötigt werden unterliegen den Haftungsversicherungen der ADSp.
5.3 Auf Verlangen des Auftraggebers hat Fulfillment-Service Schultz diesen Haftungsversicherungsschutz durch eine Bestätigung beauftragten Spediteurs nachzuweisen.

6. Haftungsgrenzen
6.1 Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung von Fulfillment-Service Schultz noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.

7. Individualvereinbarungen
7.1 Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen von diesen AGB und den einbezogenen Bestandteilen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

8. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
8.1 Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, ist der Sitz der Firma Fulfillment-Service Schultz.
Für die Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder zu seinen Rechts- nachfolgern gilt deutsches Recht.


Stand 07/2018
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